Frauenquote für die Bundesgerichte?
Die deutschen Medien beschäftigte in den letzten Tagen (neben der Coronapandemie) ein Thema stark: In einem Offenen Brief am 24. Juni 2020 forderte der Deutsche Juristinnenbund mit der Initiative „Frauen in die Roten Roben“ eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in den Bundesgerichten, also auf der höchsten Ebenen der Justiz, durch eine Frauenquote für die Bundesgerichte. „Mindestens 50 % der freien Stellen mit hervorragend qualifizierten Frauen“ zu besetzen, lautete die konkrete Forderung.
Anlass für diesen Offenen Brief war die anstehende Neubesetzung von rund 15 Richterstellen am Bundesgerichtshof (BGH), Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) und Bundesfinanzhof (BFH). Allein 10 davon für den BGH. Laut Aussage des Deutschen Juristinnenbundes stünden am 2. Juli 2020 „zwanzig Männer und nur sechs Frauen“ zur Wahl.
Ebenfalls äußerte sich zur Debatte der Deutsche Richterbund: „Der Anteil von Frauen an den Bundesgerichten ist gemessen an dem Anteil der Frauen in den unteren Instanzen zu gering. Der Richterwahlausschuss ist dazu aufgerufen, das bei Vorschlägen und Wahl zu berücksichtigen. Den Grundsätzen des Bundesgleichstellungsgesetzes sei auch hier Rechnung zu tragen.“ (Quelle: LTO)
Das Problem der Wirtschaft zeigt sich auch in der Justiz
Diese Debatte zeigt am Beispiel der höchsten deutschen Gerichte deutlich ein weit verbreitetes Problem auf: Zwar sind Frauen berufstätig, jedoch in den Führungsebenen, soweit dieses Prinzip auf die Justiz in dem Sinne überhaupt übertragbar ist, sind diese kaum vertreten. Genau daran muss gearbeitet werden. Als Mitglied des Deutschen Juristinnenbundes kann ich die Forderung daher nur unterstützen. Wenn eine (berufliche) Gleichberechtigung nicht von selbst stattfindet, muss eben beispielsweise mittels (inoffizieller) Quoten nachgeholfen werden, um ein wirkliches Umdenken und damit auch eine Veränderung zu erreichen. Eine Frauenquote für die Bundesgerichte wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Es bleibt zu hoffen, dass die Forderung Gehör finden wird. Dies gilt nicht nur jetzt zu dieser konkreten Wahl. Vielmehr sollten die Ministerien und Abgeordenten in Zukunft sich mehr Gedanken darüber machen, wie sie Gleichberechtigung wirklich leben könnten. Ein Anfang wäre dafür mehr Frauen für die Positionen in den Bundesgerichten vorzuschlagen, damit diese überhaupt gewählt werden können.
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